Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Unsere Preisangebote sind freibleibend, sie werden verbindlich erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch uns. Bei Druckpreisangaben gehen wir davon aus, dass uns der Besteller elektronische Daten in einem geeigneten Format zur Verfügung stellt.

2. Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftragsgebers. Lieferfristen, auch bestätigte, gelten nur annähernd. Bei Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wobei uns eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt werden muss. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche kann der Besteller nicht verlangen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendung auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Lieferungen zu einem früheren, als zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behalten wir uns vor.

3. Außenverpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

4. Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skontoabzug von 2 % auf den reinen Warenwert (zuzüglich Mehrwertsteuer). Bei Überschreiten des Zahlungstermins gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Bei Überweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige eingeht, als Zahlungseingang. Schecks und Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Lohnarbeiten werden grundsätzlich rein netto Kasse ausgeführt. Bei größeren Aufträgen können entsprechend der geleisteten Arbeit Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen vereinbart werden.

5. Jegliche Lieferung erfolgt unter Kontokorrentvorbehalt, d.h., das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt uns als Sicherheit für unsere sämtlichen - auch bedingten oder befristeten - Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung. Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen eines ordentlichen, üblichen Geschäftsverkehrs veräußern oder verwenden. Er darf sie jedoch weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Pfändungen durch andere Gläubiger sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die Ware ist alsdann auf unser Verlangen zum Schutz gegen weitere Pfändung an der von uns bestimmten Stelle auf Kosten des Käufers einzulagern. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Andernfalls ist er verpflichtet, auf Anforderung die Anschriften der Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Wir sind berechtigt, den Abnehmern von der Abtretung Kenntnis zu geben. Hierzu bevollmächtigt uns der Käufer ausdrücklich. Bei Zahlungsverzug - ganz oder teilweise - sind wir berechtigt, die Rückgabe sämtlicher gelieferten Waren bis zu unserer vollständigen Befriedigung zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage (bei Drucksachen bis 20 %) bleiben vorbehalten, desgleichen handelsübliche Abweichungen des Materials in Farbe, Gewicht und Beschaffenheit der Ware. Diese können nicht zu einer Mängelrüge führen. Das gleiche gilt für durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage. Im übrigen können handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht und Beschaffenheit der Lieferungen von eventuellen Vorlagen oder Mustern ebenfalls nicht beanstandet werden. Ein Ausschuss beim Textildruck in Höhe von 5% muss akzeptiert werden und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Die Zusammenstellung des wissenswerten und statistischen von Kalendern, soweit sie nach Drucklegung bei uns bekannt werden, begründen keinerlei Rechte des Käufers oder Bestellers. Nachträglich gewünschte Berichtigungen werden berechnet.

7. Vom Auftraggeber beschafftes Material ist uns frei Haus zu liefern.

8. Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware vorzubringen. Alle anderen Mängel sind innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Ware geltend zu machen. Nach Ablauf der Fristen ist die Geltendmachung von Mängeln ausgeschlossen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Im Falle begründeter Mängelrüge haben wir das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Mengendifferenz bitten wir um Einsendung des Packzettels oder des Lieferscheins.

9. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht wird. Betriebsstörungen - sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist - verursacht durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Verfügung von hoher Hand sowie Mangel an Roh- und Hilfsstoffen z.Zt. der Herstellung befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Weigert sich der Besteller den Vertrag zu erfüllen, so steht uns ein Schadenersatzanspruch, ohne Nachweis im einzelnen, in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt es ungeachtet dessen vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Tritt in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftraggebers nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung ein, die die Erbringung der uns zustehenden Gegenleistung gefährdet, sind wir berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrages und die Auslieferung von der Vorauszahlung des vertraglichen Entgelts abhängig zu machen.

10. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzusenden. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen müssen vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Bei kleineren Druckaufträgen sind wir nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei farbigen Reproduktionen und allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und den Auflagendruck. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von den Setzern nicht verschuldete in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

11. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben uns, wenn nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen worden ist. Nachdruck oder Vervielfältigung - gleichgültig in welchem Verfahren und zu welchem Verwendungszweck - ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Falls Gegenstände nach Angaben des Auftraggebers gefertigt werden, übernimmt dieser allein die Verantwortung für die Schutzrechte.

12. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster sowie Prägestempel, Druckstöcke, Werkzeuge, Satz- und Reproarbeiten werden von uns zum Selbstkostenpreis berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Wenn die übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere oder zur Aufbewahrung übergebene sonstige Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann von uns nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

13. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Auftraggebern, die Kaufleute sind, für Lieferung und Zahlung ist stets Hannover, das gilt auch für den Fall einer Wechsel- oder Scheckklage.

14. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.07.1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

15. Die vorstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, auch wenn nicht jedesmal eine besondere Bestätigung erfolgt. Die eventuelle Nichtigkeit einer der vereinbarten Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Die Bedingungen des Käufers / Auftraggebers haben für die mit uns getätigten Abschlüsse keine Geltung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diesen Bedingungen widersprechende oder sonstige Abmachungen mit unseren Mitarbeitern bedürfen ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung.

16. Wir werden Ihre im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes ausschließlich für zum Zwecke der Erledigung des Auftrages speichern und benutzen.

17. Wir behalten uns vor, unsere Erzeugnisse mit unserem Herstellervermerk zu versehen, desgleichen fabrikationstechnisch begründete Änderungen sowie Weiterentwicklungen der Produkte durchzuführen.

18. Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen uns gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Mängelansprüche.

19. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr.

20. Die Verjährungsfrist nach Abs. 19 gilt auch für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadenersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit dem Mangel nicht in Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 19.


Allgemeine Einkaufsbedingungen

Diese Einkaufsbedingungen gelten auch wenn Sie eigene Verkaufsbedingungen haben. Eine Anerkennung Ihrer Verkaufsbedingungen muss von uns ausdrücklich bestätigt werden. Der bloße Hinweis auf Ihre Verkaufsbedingungen in einer Auftragsbestätigung Ihrerseits genügt nicht.

1. Der Transport hat grundsätzlich auf dem kostengünstigsten Wege zu Selbstkosten zu erfolgen. Stellen wir erhebliche Abweichungen bei Prüfung fest, werden nur die von uns ermittelten günstigsten Transportkosten erstattet.

2. Unsere Zahlungsbedingungen lauten grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungseingang mit 2 % Skonto, sonst 30 Tage ohne Abzug.

3. Filmarbeiten sind, soweit nicht in Auftrag gegeben, mit uns abzustimmen. Die Berechnung hat, soweit nichts anderes vereinbart, zu Selbstkosten zu erfolgen. Die erstellten Filme / Kopien gehen bei Berechnung in unser Eigentum über und sind uns mit der Rechnung zu übersenden.

4. Mehrlieferungen werden nur bei bedruckter Ware mit max. 10 % akzeptiert. Soweit es sich um größere oder höherwertige Artikel (z.B. Taschemmesser, Uhren etc.) handelt oder eine größere Stückzahl, wird die Überlieferung auf 1 % beschränkt.

5. Reklamationen bei größeren Aufträgen oder einzeln verpackten Artikeln behalten wir uns bis 6 Monaten vor, da es auch für unsere Kunden unzumutbar ist, alle Artikel einzeln bei Lieferung zu prüfen.

6. Musterbestellungen erfolgen grundsätzlich mit Rückgaberecht innerhalb von 4 Wochen, soweit in der Originalverpackung und unbeschädigt.

7. Bestätigte Liefertermine sind unbedingt einzuhalten, bei Verzögerungen übernehmen Sie alle Mehrkosten für Transportbeschleunigung, Konventionalstrafen oder Ersatzartikel. Teillieferungen werden nur nach Absprache akzeptiert.

8. Kosten für die Erstellung von Versandpapieren werden nicht übernommen. Wir stellen Ihnen, soweit nötig, unsere Lieferpapiere zur Verfügung.

9. Ausfall/ Andruckmuster werden nur nach Anforderung durch uns bezahlt. Bei Aufträgen über EUR 2.500,00 gehen wir davon aus, dass in Ihrem eigenen Interesse ein kostenloses Ausfallmuster erstellt wird.

10. Die Verpackung hat in recyclingfähigem Material zu erfolgen. Es sind soweit erforderlich Mehrweg/ Europaletten zu verwenden.

11. Eine Werbung auf den Artikeln durch Sie darf nur nach Absprache erfolgen.

12. Aus der Geschäftsverbindung bekannt gewordene Adressen unserer Kunden sind vertraulich zu behandeln. Eine direkte Bewerbung durch Sie oder über andere Firmen ist verboten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahllen Sie eine Schadensersatzleistung von EUR 5.000,00 ohne besonderen Nachweis vereinbart.

13. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Hannover als vereinbart.

14. Eine rechtliche Unwirksamkeit einer Bedingung lässt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, diese Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.